Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41833
BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21 (https://dejure.org/2022,41833)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2022 - 2 WD 20.21 (https://dejure.org/2022,41833)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 (https://dejure.org/2022,41833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; GVG § 169; MADG § 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6; SBG a. F. § 32 Abs. 2; SG § 1 Abs. 1 Satz 1, §§ 7, 10 Abs. 6, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 23 Abs. 1; SoldGG § 3 Abs. 4, § 7 Abs. 2; StGB § 21; VorgV § 4 Abs. 3; WDO § 1 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 7, §§ 59, 101 Abs. 1 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 3 Satz 1, § 121 Abs. 2, § 123 Satz 3
    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Dienstbezüge eines Berufssoldaten wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin; Unterstehen von zum Amt für Militärkunde (Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes) versetzte Soldaten weiterhin der Disziplinargewalt des Bundesministeriums der ...

  • rewis.io

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zum Amt für Militärkunde (Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes) versetzte Soldaten unterstehen weiterhin der Disziplinargewalt des Bundesministeriums der Verteidigung. 2. Wird eine nichtöffentliche Hauptverhandlung mit offenem Fenster geführt, begründet das ...

  • rechtsportal.de

    Kürzung der Dienstbezüge eines Berufssoldaten wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin; Unterstehen von zum Amt für Militärkunde (Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes) versetzte Soldaten weiterhin der Disziplinargewalt des Bundesministeriums der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Eine Würdeverletzung im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG muss nicht die Qualität einer Würdeverletzung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG erreichen (vgl. BT-Drs. 16/1780 S. 33 und 54; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 51).

    (3) Eine enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung wäre zwar auch schon im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen, wenn der Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustandes das Dienstvergehen begangen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 78).

    Danach bleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft alkoholisiert und damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 78).

    Denn wäre das erstinstanzliche Verfahren Ende Mai 2018, also lange vor Beginn der Covid-19-Pandemie abgeschlossen worden, wäre es auch nicht zu den nachfolgenden Verzögerungen aufgrund der Pandemie gekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - juris Rn. 84).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Nach der beispielhaften Auflistung der Norm kann ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten insbesondere in Bemerkungen sexuellen Inhalts liegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 19).

    Dies ist bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 91 Rn. 35 m. w. N.), wobei ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis kraft Dienstgrads genügt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 25 m. w. N.).

    Zwar kann für wiederholte und hartnäckige, auch strafrechtlich relevante sexuelle Aufforderungen im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG etwas Anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 27).

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Das Bewirken allein ist nach dem Tatbestand des § 3 Abs. 4 SoldGG ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 91 Rn. 27).

    Dies ist bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 91 Rn. 35 m. w. N.), wobei ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis kraft Dienstgrads genügt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 25 m. w. N.).

    Denn im Spektrum möglicher sexueller Belästigungsformen sind rein verbale Belästigungen im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteil vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 91 Rn. 38 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.), hier aufgrund des Dienstgrads als Oberstleutnant.

    (1) Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum bereits vor dem Gerichtsverfahren beginnen und ein behördliches Vorschaltverfahren umfassen (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).

    Denn der Soldat hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

    Denn der Soldat hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Die Dauerverwendung des Soldaten beim Amt für Militärkunde (AMK), das nicht dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums, sondern demjenigen des Bundeskanzleramtes unterfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 A 14.17 - juris Rn. 21 m. w. N.), ändert an seinem Soldatenstatus im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 SG nichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 18).

    Sie bleiben truppendienstlich nach § 8 Abs. 3 Satz 4 und 5 der Rahmenvereinbarung (RV) zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium der Verteidigung vom 13. Januar 1998 in der Fassung vom 6. August 2012 dem Bundesministerium der Verteidigung auch disziplinarisch unterstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 19).

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Der Begriff "dienstliche Anlagen" ist schon vom Wortlaut her weiter als die Begriffe "umschlossene militärische Anlagen" in § 4 Abs. 3 VorgV oder "Kasernenbereich" in § 32 Abs. 2 SBG a.F. Er erfasst nach Nutzungsart und Verwendungszweck Flächen und Räumlichkeiten, die von ihrer Umgebung erkennbar abgegrenzt sind, ohne umschlossen sein zu müssen, und im weitesten Sinne dem militärischen Dienstbetrieb dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 Soldatengesetz Nr. 43 Rn. 40).

    Denn der Gesetzeswortlaut enthält keine Beschränkung auf Anlagen der Bundeswehr oder auf deutsche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 Soldatengesetz Nr. 43 Rn. 40).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    Daher hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des früheren Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten Anfang Juni 2016 eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21
    In Fällen, in denen - wie hier - eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 82 Rn. 75 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 14.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Maßgeblich für die Deutung ist nicht die subjektive Absicht des Soldaten, sondern der Sinn, den die Bekundung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Dritten hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - NJW 2022, 769 Rn. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - Buchholz 450.2 § 105 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 36).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Maßgeblich für die Deutung ist nicht die subjektive Absicht des Soldaten, sondern der Sinn, den die Bekundung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Dritten hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - NJW 2022, 769 Rn. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - Rn. 36).
  • VG Göttingen, 11.10.2023 - 5 A 2/18

    Niedersächsisches Disziplinarrecht; Professor; sexuellle Belästigung;

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.07.2009 - 2 AV 4.09 -, juris Rn. 22, zu § 13 Abs. 1 Satz 4 BDG; zur Bandbreite des Maßnahmen vgl. BVerwG, Urt. v. 22.04.2021 - 2 WD 15/20 -, juris: Beförderungsverbot wegen sexueller Belästigung in Form sexuell herabsetzender Bemerkungen gegenüber Untergebenen; Urt. v. 10.11.2022 - 2 WD 20.21 -, juris: Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin; vgl. auch VG München, Urt. v. 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800 -, juris, Zurückstufung und Beförderungssperre eines Polizisten wegen innerdienstlicher sexueller Belästigung und sexuell anzügliche Bemerkungen gegenüber Anwärterrinnen; Thür.
  • BVerwG, 14.08.2023 - 2 WDB 7.23
    Die rechtlich zentralen Fragen, die sich bei einer rechtlichen Würdigung der Äußerungen jedenfalls als sexuelle Belästigung (§ 3 Abs. 4 SoldGG) und/oder als versuchte Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) - anders bei dem versuchten Unterdrücken von Beschwerden (§ 35 Abs. 1 und 3 WStG) - darstellen, sind ebenso geklärt wie ihre grundsätzliche disziplinarische Ahndung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 74, vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris, vom 30. Juni 2022 - 2 WD 14.21 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 99, vom 10. November 2022 - 2 WD 20.21 - Buchholz 450.2 § 105 WDO 2002 Nr. 1 und Beschluss vom 21. September 2022 - 2 WDB 1, 22 - BVerwGE 176, 296).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht